Links überspringen

Die Finanzierung ist bei der Krankenkasse über die Grundversicherung möglich oder durch Selbstzahlung. Falls Sie eine Abrechnung über die Krankenkasse wünschen, brauchen Sie das Formular „Anordnung psychologische Psychotherapie“, welches von Ihrer Hausärztin/Hausarzt ausgestellt wird.

In besonderen Fällen können die Kosten durch die IV, die Unfallversicherung, oder die Opferhilfe übernommen werden.

Die vereinbarten Sitzungen sind verbindlich. Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann bitte ich um eine Absage 24 h vorher.

Einen Kommentar hinterlassen